(August 2024) Am 18. August ist das Organspende-Register seit fünf Monaten in Betrieb. Mehr als 145 Tausend Bürgerinnen und Bürger haben bereits ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Register festgehalten. Die Vorteile: Die online hinterlegten Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende gehen nicht verloren und sind im Fall der Fälle immer sofort abrufbar. Dies sichert die Umsetzung des Willens und entlastet die Angehörigen. Die abgegebene Erklärung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Zudem ist sichergestellt, dass in den Entnahmekrankenhäusern eine Abfrage im Organspende-Register nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte durchführen können.
Die BZgA informiert zum Eintrag im Organspende-Register
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über das Organspende-Register – jetzt auch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ein Eintrag ist über die Website des Registers möglich. Zur Identifizierung wird die Ausweis-App und ein Ausweisdokument mit eID-Funktion, zum Beispiel der Personalausweis, benötigt.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung erläutert,
- wie Smartphone, Tablet oder PC vorbereitet werden müssen,
- wann ein Kartenlesegerät benötigt wird,
- wie die Identifikation mit der eID-Funktion genau abläuft,
- welche Schritte beim Eintrag der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende notwendig sind und
- wie sich die Erklärung ändern oder löschen lässt.
Die Anleitung sowie die weiteren Informationsangebote der BZgA zum Organspende-Register sollen Bürgerinnen und Bürger zur Erklärungsabgabe motivieren und sie beim Eintrag unterstützen.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.