(März 2018) Was plant die Bundesregierung in Sachen E-Health? Welche Produktinnovationen stärken die Patientensouveränität? Wie lassen sich Frauen sowie junge Fach- und Führungskräfte in der Branche besser fördern? Viele Antworten bringt die conhIT vom 17. bis zum 19. April auf dem Berliner Messegelände. Erstmalig gibt es eine eigene Sonderfläche für Jungunternehmer – das Startup Café mit Themen wie der 3D-Haltungsanalyse am Arbeitsplatz, dem digitalem Patientenservice für Pflegekräfte und dem Einsatz von Apps in der Physiotherapie.
Auch dem Thema Künstliche Intelligenz kommt wachsende Bedeutung zu. In einigen Pitches präsentieren Startups Lösungsansätze, wie intelligente Chat Bots und Symptomchecker bei der Diagnose eingesetzt werden können, um die bestmögliche Therapie für den Patienten zu definieren. Ferner sollen Big Data Analysen und KI-Anwendungen möglichst vielen Menschen auf der Welt Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung ermöglichen – beispielweise über mobile EKG-Geräte. Diese messen nicht nur kontinuierlich die Herzfrequenz und setzen eigenständig Notrufe ab, sondern bieten auch Online-Diagnosen von einem rund um die Uhr verfügbaren Ärzteteam. Die anonymisierten Patientendaten werden zudem für Big Data-Analysen genutzt, um die Prävention von Herzerkrankungen voranzutreiben.
Weitere spannende Themen sind die digitale Pflegedokumentation, elektronische Patientenakten, Cybersecurity und die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Patientenzentrierte elektronische Akten gehören zu den wichtigsten E-Health-Innovationen, um die sich das deutsche Gesundheitswesen in den nächsten Jahren kümmern muss. Sogar der Koalitionsvertrag der Großen Koalition beinhaltet, dass bis 2021 alle Bürger eine solche Akte bekommen. In einigen Nachbarländern ist die Unmsetzung schon weit fortgeschritten ist. In Deutschland treiben derzeit unter anderem Krankenkassen, Bundesländer und Krankenhäuser elektronische Aktenprojekte voran. Ziele sind eine anbieteroffene Landschaft interoperabler Akten mit einheitlichen Standards und einer durchdachten nationalen E-Health-Strategie.
Ab dem 25. Mai 2018 hat das bisherige deutsche Datenschutzrecht ausgedient. Dann gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die auf ihr basierende Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen helfen, die technischen Aspekte der neuen Regelungen so umzusetzen, dass die Nutzer optimal unterstützt werden. Hier ein Link zum Themendossier Europäische Datenschutzgrundverordnung.
Quelle Text: conhIT
Quelle Bild: Mirjam Bauer