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Gesundheitsdaten im FDZ Gesundheit

(Februar 2026) Seit Herbst 2025 können Forschende Anträge an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) richten, um die pseudonymisierten Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen für die Forschung zu nutzen. Nun sind die ersten Forschungsvorhaben bewilligt. Das FDZ veröffentlicht in einem Antragsregister, welche Antragstellenden zu welcher Forschungsfrage Zugang zu den Gesundheitsdaten erhalten. Die Nutzungszwecke sind dabei gesetzlich festgeschrieben und müssen zwingend im öffentlichen Interesse liegen. Angesiedelt ist das FDZ Gesundheit am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Mit der Bewilligung der ersten Forschungsvorhaben nimmt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit eine wichtige Etappe auf dem Weg zur zentralen Datenquelle für medizinische Spitzenforschung im Interesse aller Patientinnen und Patienten. Das öffentliche Antragsregister sorgt zugleich für Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Wer Anträge stellt und welche Vorhaben bewilligt werden, ist für Forschende und die interessierte Öffentlichkeit klar nachzuvollziehen. Mit dem erfolgreichen Start des neuen Antragsverfahrens kommen wir unserem Ziel, bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Daten aus dem Forschungsdatenzentrum auf den Weg zu bringen, einen entscheidenden Schritt näher.“

Prof. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Unser Ziel ist es, das Potenzial der Gesundheitsdaten nutzerorientiert und unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards für die Forschung zu erschließen. Wenn wir Datenqualität, Datenschutz und Forschung intelligent miteinander vernetzen, lassen sich Gesundheitsdaten in konkreten Nutzen für Patientinnen und Patienten überführen. Ich bin überzeugt, dass uns hier ein guter Brückenschlag gelungen ist und das FDZ die Innovationskraft im Gesundheitswesen steigern wird.“

Neue Möglichkeiten für die Forschung

Seit Oktober 2025 ermöglicht das FDZ Gesundheit den Zugang zu pseudonymisierten Abrechnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, die für wissenschaftliche Analysen genutzt werden können. Diese Daten umfassen Informationen zu Diagnosen, Therapien, Arzneimittelverordnungen und Krankenhausaufenthalten. Zukünftig sollen auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) einbezogen werden.

Uns ist wichtig, dass wir nicht mit einem fertigen Produkt gestartet sind“, betont Dr. Steffen Heß, Leiter des FDZ Gesundheit. „Das FDZ ist mit einer ersten technischen Version live gegangen. Wir werden es kontinuierlich weiterentwickeln und vor allem auch Nutzerfeedback einfließen lassen. Mit dem Start des Antragsverfahrens sind wir äußerst zufrieden.“ Bislang haben sich

  • 82 Institutionen am FDZ Gesundheit registriert.
  • 53 Anträge sind eingegangen.
  • Aktuell nutzen 18 Forschungsteams gleichzeitig die Analyseräume des FDZ.

Forschende greifen für ihre Analysen auf eine sichere Verarbeitungsumgebung beim FDZ Gesundheit zu. Der Zugang ist streng kontrolliert und erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Für die Auswertung stehen auch nur genau die Datensätze zur Verfügung, die für die jeweilige Forschungsfrage im Vorfeld als relevant eingestuft wurden. Lediglich die Ergebnisse können das System per Download verlassen, Echtdaten dagegen nicht.

Transparenz im Fokus

In einem öffentlichen Antragsregister gibt das FDZ Gesundheit bekannt, welche Forschungsvorhaben Zugang zu den Gesundheitsdaten erhalten haben. „Das FDZ verfolgt keinen abstrakten Selbstzweck, sondern schafft konkrete Mehrwerte für unser Gesundheitswesen“, erklärt Heß. „Die Daten, die uns von den Bürgerinnen und Bürgern anvertraut werden, fließen unter anderem in Forschung zu neuen, verbesserten Diagnosemöglichkeiten und Therapien.“ Der Zugang zu den Daten steht dabei nicht jedem beliebigen Nutzungszweck offen. Es gelten klare gesetzliche Vorgaben. Das Projekt muss einem öffentlichen Interesse dienen. Dabei gibt es zehn gesetzlich vorgeschrieben Nutzungszwecke, die beispielsweise wissenschaftliche Forschung, aber auch weitere Zwecke umfassen – wie etwa gesetzliche Berichtspflichten.

Dass die Daten einen Mehrwert für die unterschiedlichsten Bereiche haben, zeigt bereits der Anlauf des Antragsverfahrens. Die Anträge sind nahezu gleichmäßig verteilt auf universitäre Forschung, Industrie oder behördliche Akteure. Zu den ersten Antragstellenden gehört der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). In dem bewilligten Vorhaben wurde mithilfe der FDZ-Daten eine Datenerhebung zu versorgungsbezogenen Strukturen in ausgewählten Anwendungsfeldern mit Bezug zu digitalen Versorgungslösungen durchgeführt. Der gesetzlich vorgesehene Nutzungszweck der Nutzenbewertung ermöglicht es, neue Produkte, Verfahren oder Therapien systematisch zu untersuchen – etwa mit Blick darauf, ob sie für Patientinnen und Patienten tatsächlich einen messbaren Zusatznutzen bieten oder sicherer sind als bestehende Versorgungsansätze.

Neben solchen Vorhaben liegen auch Anträge mit dem Nutzungszweck der wissenschaftlichen Forschung vor, die sich derzeit noch in der Analysephase befinden. Hier geht es zum Beispiel darum, wie gut bestimmte Behandlungen im Alltag wirken, welche Patientengruppen besonders profitieren oder wo es regionale Unterschiede in der Versorgung gibt. Nach Abschluss der jeweiligen Projekte und der Übermittlung der Ergebnistabellen werden auch diese Vorhaben im Antragsregister einsehbar sein.

Statistikportal öffentlich zugänglich

Neben dem FDZ Gesundheit, das der Forschung vorbehalten ist, steht zudem ein öffentlich zugängliches Statistikportal zur Verfügung. Dieses Portal vermittelt einen ersten Eindruck davon, welche Aussagekraft die FDZ-Daten entwickeln können. Im Gegensatz zum FDZ operiert das Statistikportal mit stark anonymisierten Daten und gibt in Form von Grafiken und Tabellen einen Überblick über die Gesundheitsdaten und deren Potenzial. So stellt das Portal beispielsweise die regionale Verteilung oder den Verlauf ausgewählter Krankheiten über einen gewissen Zeitraum bereit. Das Portal steht allen Interessierten offen. Forschende haben hier außerdem die Möglichkeit, sich in Vorbereitung auf einen Antrag mit dem Datenbestand auseinanderzusetzen.

Qualität der Daten wird zunehmen

Das FDZ Gesundheit ist als eigenständige Stabsstelle am BfArM angesiedelt. Die Daten sind durch diverse technische und organisatorische Maßnahmen gemäß dem neuesten Stand der Technik abgesichert. Zunächst stehen die Abrechnungsdaten der Krankenkassen seit 2009 zur Verfügung. Dieser Datensatz bildet die Breite der Bevölkerung ab (rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte). „Perspektivisch werden diese Daten inhaltlich immer mehr an Tiefe gewinnen, wenn beispielsweise erste ePA-Daten hinzukommen wie Laborbefunde“, ergänzt Heß. „Auch arbeiten wir an der Verlinkung der Daten mit den Krebsregistern.“

Gesundheitsdaten über einen langen Zeitraum helfen dabei, die Ursachen von Krankheiten wie Krebs besser zu verstehen. Forschende können sehen, welche Beschwerden oder Behandlungen schon lange vor der Diagnose aufgetreten sind. So lassen sich Risikofaktoren früher erkennen – und die Chancen steigen, dass Krankheiten vermieden oder früh entdeckt werden.

Weitere Informationen

Quelle: BfArM

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