(September 2021) Um während der COVID-19-Pandemie die medikamentöse Versorgung älterer und chronisch kranker Patient:innen sicherzustellen und für diese infektiöse Kontakte zu minimieren, werden seit Ende April 2020 Auslieferungen rezeptpflichtiger Medikamente durch die Apotheken von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet.
Eine aktuelle Analyse zeigt, dass das monatliche Nachfrageniveau in 2021 stabil geblieben ist und gegenüber Vorjahr teilweise sogar mehr Auslieferungen erfolgten.
Die reguläre Vergütung apothekenseitiger Botendienste für die Auslieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel erfolgte als Reaktion auf die COVID-19-Krise, um die Versorgung sicher zu stellen. Vorreiter dieser Maßnahme waren die AOK Baden-Württemberg sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bereits seit 20. März 2020 vergüteten beide Kassen Botengänge der Apotheken mit 2 Euro netto, wobei diese Regelung bis zum 30. April 2020 befristet war. Im Zuge der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung greift seit dem 22. April 2020 eine bundesweite Regelung, nach der Botendienste mit 5 Euro netto je Lieferort vergütet und über eine Sonder-Pharmazentralnummer (PZN) abgerechnet werden. Seit Januar 2021 werden die Botendienste bundesweit mit 2,50 Euro netto honoriert. Außerdem steht den Apothekern gesetzlich eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro zu.
Monatlich im Schnitt fast 2,5 Mio. Botendienstlieferungen
Bei Fortdauer der Pandemie auch in diesem Jahr haben sich die Apothekenbotendienste etabliert. Eine Analyse von IQVIA bis einschließlich Juli 2021 weist eine in der Gesamtbetrachtung von April 2020 bis Juli 2021 stabile monatliche Nachfrage aus. Zwischen Mai und Dezember 2020 liegen die monatlichen Botendienste im Durchschnitt bei 2,3 Mio. Lieferungen, wobei im November und Dezember mit Ausbreitung der dritten Welle Spitzenwerte von 2,6 bzw. 2,7 Mio. Lieferungen erreicht werden. In 2021 liegt der Durchschnittswert bei 2,5 Mio. Lieferungen, wobei hier – noch immer in der dritten Welle – im März ein Spitzenwert von knapp 2,9 Mio. erreicht wurde.
Mehr Auslieferungen in 2021
Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden 20,3 Mio. Botendienste bundesweit getätigt. Die dafür berechneten Kosten – 5 Euro pro Lieferung plus erniedrigter Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 (davor: 19 Prozent) – belaufen sich auf knapp 118 Mio. Euro. In den ersten sieben Monaten 2021 erfolgten rund 17,7 Mio. Auslieferungen, für welche die berechneten Kosten bei 52,7 Mio. Euro (2,50 Euro pro Botendienst, 19 Prozent Mwst.) liegen. Das heißt, bei Fortschreibung der Entwicklung werden in 2021 mehr Auslieferungen erfolgen, allerdings aufgrund der halbierten Vergütung zu relativ geringeren Kosten.
Durch die für 2022 vorgesehene Einführung des elektronischen Rezeptes kann die Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel zur Lieferung per Botendienst nach Ansicht mancher Experten im BMG noch komfortabler erfolgen. Ob das den Auslieferungen einen weiteren Schub verleiht, wird IQVIA weiterverfolgen.
Quelle Text: IQVIA
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