(Juli 2025) Am 1. Juli startet die spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren. Damit wird ein wichtiger Baustein des Medizinforschungsgesetzes und der Pharmastrategie zur Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland erreicht. Die Spezialisierte Ethik-Kommission ergänzt die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht und wird für die ethische Bewertung spezifischer klinischer Prüfungen zuständig sein – insbesondere hochkomplexe Verfahren. Angesiedelt ist die Geschäftsstelle der unabhängigen Kommission am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Ziel und Aufgaben der Spezialisierten Ethik-KommissionZiel der Spezialisierten Ethik-Kommission ist es, den Schutz von Studienteilnehmenden sicherzustellen und gleichzeitig Verfahren zu beschleunigen und wissenschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen. Ab dem 1. Juli 2025 wird die Kommission für folgende Anträge auf Genehmigung einer klinischen Prüfung zuständig sein:
Interdisziplinäre Zusammensetzung und unabhängige ArbeitsweiseDie Kommission ist interdisziplinär besetzt: Ihre aktuell 98 Mitglieder bringen medizinische, juristische, ethische sowie statistische Fachkompetenz ein. Auch Laien sind vertreten. Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit für fünf Jahre berufen – im Benehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie den obersten Landesgesundheitsbehörden. Aus ihrer Mitte heraus wählte die Kommission in einer ersten Sitzung die Fachärztin für Anästhesiologie, Dr. med. Ulrike Artmeier-Brandt, zur Vorsitzenden. Als Stellvertretende wurden zudem gewählt:
Die Arbeit der Kommission erfolgt unabhängig und ehrenamtlich. So hat das Gremium bereits eine Geschäftsordnung verabschiedet. Diese regelt unter anderem die Verfahren zur Entscheidungsfindung sowie die Einhaltung von Unabhängigkeit und Vertraulichkeit. Organisatorisch unterstützt wird die Kommission durch die Geschäftsstelle, die am BfArM angesiedelt ist. Bedeutung der Kommission im Kontext des MedizinforschungsgesetzesMit der Einrichtung der Spezialisierten Ethik-Kommission wird ein zentrales Element des Medizinforschungsgesetzes umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Standort für klinische Forschung zu stärken, die Verfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen und zugleich höchste ethische und wissenschaftliche Standards zu wahren. Die Kommission arbeitet eng mit anderen Ethik-Kommissionen und Institutionen zusammen. Damit wird nicht nur die Qualität der ethischen Bewertung weiterentwickelt, sondern auch ein Beitrag dazu geleistet, dass innovative Therapien schneller bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Hier finden SIe weitere Informationen zur Kommission. Quelle: BfArM |
Spezialisierte Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf
