(Oktober 2016) Hautverträglichkeitsprüfungen werden zunehmend gefordert, beispielsweise im Rahmen einer Medizinproduktezulassung, zur Chemikalienneuklassifizierung entsprechend der REACH-Verordnung oder als generelles Qualitätssiegel bei Produktentwicklungen. Es ist sinnvoll, bereits im Anfangsstadium der Materialauswahl und -modifikation die physiologische Unbedenklichkeit der Werkstoffe zu testen, um mögliche toxische Wirkungen im finalen Produkt schon frühzeitig auszuschließen.
Die Ostthüringische Materialprüfgesellschaft für Textil und Kunststoffe mbH (OMPG) hat ihr Dienstleistungsangebot im Bereich der Biokompatibilitätsprüfungen erweitert und tierversuchsfreie Methoden zur Bestimmung einer hautschädigenden Wirkung von Medizin-Produkten etabliert. Ab sofort können Materialien zusätzlich zur in-vitro-Zytotoxizitätstestung (DIN EN ISO 10993-5) auch auf eine hautschädigende, das heißt irritierende bzw. korrosive Wirkung gemäß DIN EN ISO 10993-10 untersucht werden.


