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StartRegulatoryDie Digitalgesetze für das Gesundheitswesen sind verabschiedet

Die Digitalgesetze für das Gesundheitswesen sind verabschiedet

(Dezember 2023) Die Digitalgesetze DigiG und GDNG für das Gesundheitswesen sind verabschiedet. Durch die beiden Gesetze wird die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsdatennutzung erheblich vorangetrieben.

So begrüsst u.a. die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. die Verabschiedung des Digitalgesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im Bundestag.

Mit dem Digitalgesetz wird die Verfügbarkeit und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) vereinfacht, um mehr Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Auch die Nutzung von pseudonymisierten Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung wird vereinfacht. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) enthält wiederum Regelungen für den Zugang zu medizinischen Daten für die Forschung und bietet neue Chancen auf dem Weg zu besserer Gesundheitsdatennutzung in der medizinischen Forschung zum Wohle von Patientinnen und Patienten in Deutschland.

„Durch die im GDNG beschlossene verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung in Deutschland wird ein bedeutsamer Meilenstein für die Gesundheitsforschung erzielt“, stellt Sebastian C. Semler, TMF-Geschäftsführer, fest. „Zentrale Forderungen, für die die TMF sich ausdrücklich einsetzt, finden sich in den Gesetzen wieder. Dazu zählt das Vorhaben, dass dezentral gehaltene Gesundheitsdaten leichter auffindbar und nutzbar gemacht und die im Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorliegenden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen breiter sowie schneller in die Nutzung gebracht werden sollen”, so Semler. Auch die Vereinheitlichung der Regelungen zur Eigenforschung von Leistungserbringern sowie die mit dem GDNG geschaffenen Voraussetzungen zur Erleichterung von Verbundforschungsvorhaben sind wichtige Schritte, die maßgeblich zu einem lernenden Gesundheitssystem beitragen.

Hinsichtlich der im GDND vorgesehenen zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten, die Informationen und Antragsvoraussetzungen zu potenziell verfügbaren Datenquellen bündeln, aufbereiten und Datennutzende beraten soll, kann das Forschungsdatenportal der Medizininformatik-Initiative (MII) als Blaupause für dessen Arbeit dienen, betont Semler. So wurde im Rahmen der MII unter Koordination der TMF ein Datenportal aufgebaut, in dem Versorgungsdaten aller Universitätsstandorte Deutschlands für Forschende abrufbar sind. Dadurch wurde erfolgreich gezeigt, welcher Wert durch die standortübergreifende Zusammenarbeit aller Universitätskliniken entsteht. Von Strukturen wie dem Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) profitieren Forschende aller Sektoren.

Quelle Text: TMF

Quelle Bild: ipopba/stock.adobe.com

 

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