StartKrankenhausNeue Handlungsempfehlung "Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte"

Neue Handlungsempfehlung „Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte“

(Mai 2017) Die sichere Anwendung von Medizinprodukten erfordert fundierte Kenntnisse und Erfahrung. Diese Kenntnisse werden unter anderem in Schulungen sowie Einweisungen vermittelt. Die Praxis der Einweisung ist, wie seit langem diskutiert, häufig unzureichend. Bekannt sind Mängel in deren Vollständigkeit und Richtigkeit, der organisatorischen Umsetzung, der Compliance der Anwender, den gesetzlichen Regelungen sowie der Auditierung von Einweisungen.

Um die Patienten besser vor Fehlern bei der Anwendung von Medizinprodukten zu schützen, hat die Unter-AG „Einweisung“ der AG „MPaR“ (Medizinprodukte assoziierte Risiken) unter der Leitung von Prof. Hölscher und Dirk Jahn eine Handlungsempfehlung erstellt. Sie beschreibt den Ist-Zustand der Einweisungspraxis, die Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Normen, gibt Empfehlungen zum Soll-Zustand beziehungsweise wie er erreicht werden kann und beschreibt, wie die Vollständigkeit und Effektivität von Einweisungen sichergestellt werden kann.

Die Handlungsempfehlung findet sich auf unserer Internetseite unter http://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2017/04/HE-Einweisung-von-MP.pdf zum Download. Die Handlungsempfehlung ist zudem als Kurzversion geplant, die ebenfalls bald zur Verfügung stehen soll.

Quelle Text und Bild: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)

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