(Mai 2018) Für Nanomaterialien gelten in der EU künftig einheitliche Regeln. Der REACH Regelungsausschuss hat dazu gestern die Europäische
Chemikalienverordnung (REACH) angepasst. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: “Wir bekommen in der EU jetzt endlich klare Regeln für Nanomaterialien. Mögliche Risiken werden sich damit besser bewerten und minimieren lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“
Künftig werden von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern
detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen im Zuge der
Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gefordert.
Die geänderte Verordnung tritt Januar 2020 in Kraft. Mit dieser
systematischen Datenerfassung kann eine Risikobewertung der unter REACH
registrierten nanoskaligen Substanzen erfolgen.
Technisch hergestellte Nanomaterialien können zusätzliche Eigenschaften
aufweisen, die sie von gängigen synthetisch hergestellten Stoffen
unterscheiden. Eine Anpassung der Anhänge der Chemikalienverordnung REACH
war erforderlich, um relevante Daten zur sachgerechten Bewertung der
Sicherheit von Nanomaterialien für Mensch und Umwelt schon bei der
Registrierung der Stoffe zu erhalten.
Eine finale Abstimmung der nun mit allen Mitgliedstaaten erarbeiteten
Änderungen der REACH –Anhänge I und III-XII fand Ende April statt.
Deutschland hatte vier wesentliche Änderungspunkte eingebracht, die von
der EU-Kommission akzeptiert wurden. Diese betreffen die Wahl der
Prüfmethoden, die Pflicht zur Ermittlung eines Basisdatensatzes zum
Zwecke der Charakterisierung der Nanomaterialien und seiner Nanoformen
sowie weitergehende toxikologische und ökotoxikologische
Datenanforderungen an die Registranten von Nanomaterialien.
Quelle Text: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Quelle Bild: Mirjam Bauer