StartRegulatoryDer Bundesrat kippt das Verbot von aufbereiteten Medizinprodukten

Der Bundesrat kippt das Verbot von aufbereiteten Medizinprodukten

(Februar 2025) Der Bundesrat hat seinen Vorstoß zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zurückgenommen und damit die bewährte Praxis der CE-Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten in deutschen Krankenhäusern gesichert. Diese Entscheidung gilt als klares Zeichen für wissenschaftsbasierte Regulierung, wirtschaftliche Vernunft und nachhaltige Gesundheitsversorgung.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gestärkt

Mit der Entscheidung wird das Medical Remanufacturing als bewährte und sichere Lösung zur Reduktion von Emissionen und Abfällen im Gesundheitswesen bestätigt. Jährlich können durch die CE-Aufbereitung erhebliche Mengen an Ressourcen eingespart werden, während Kliniken finanziell entlastet und unabhängiger von globalen Lieferketten werden.

Laut einer Studie des Fraunhofer Umsicht Instituts verursacht ein aufbereiteter Herzkatheter beispielsweise bis zu 50 % weniger CO₂-Emissionen als ein neu produzierter. Damit trägt die Entscheidung des Bundesrates nicht nur zur Kosteneffizienz bei, sondern zahlt auch auf die Klimaziele im Gesundheitssektor ein.

Signal für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Mit dieser Entscheidung wird auch die Glaubwürdigkeit europäischer CE-Zertifizierungsverfahren gestärkt. Die Regulierung folgt weiterhin den wissenschaftlich fundierten Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), die für alle CE-zertifizierten Medizinprodukte – egal ob aus Neuproduktion oder Remanufacturing – einheitliche Sicherheits- und Qualitätsstandards vorschreibt.

„Deutschland bleibt mit dieser Entscheidung ein Innovationsstandort für nachhaltige Medizintechnik“, so Ulrike Marczak, Vorstandsvorsitzende der Vanguard AG. „Unsere Expertise im Bereich der Kreislaufwirtschaft bleibt erhalten – zum Vorteil der Umwelt, der Kliniken und der Patienten.“

Quelle: Vanguard

- Anzeige -

Meistgelesen

Mehr